Alle Teilnehmer/innen nehmen ausschließlich auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Du trägst die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Dir verursachten Schäden. Du verzichtest durch die Teilnahme für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegenüber allen an der Durchführung der Veranstaltung Beteiligten, insbesondere gegenüber
– dem Veranstalter, dessen Beauftragten und Helfern,
– den/die Eigentümer der für die Veranstaltung genutzten Grundstücke sowie der baulichen Anlagen und Einrichtungen, gegen den Betreiber der für die Veranstaltung genutzten Strecke und dessen/deren Beauftragte und Helfer
– dem Fahrtechniktrainer
- Jeder Teilnehmer/in des Fahrtechnikkurses ist an die für die Durchführung des Fahrtechnikkurses erforderlichen Anweisungen der Fahrtechniktrainer gebunden. Er/ Sie haftet für Schäden, die durch Nichtbeachtung solcher Anweisungen oder entsprechenden Verhalten entstehen. Jede/r Kursteilnehmer/in hat sich so zu verhalten, dass andere Teilnehmer/innen nicht gestört und gefährdet werden. Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen des Fahrtechnikkursleiters kann diese/r den/die Teilnehmer/in vom Kurs ausschließen.
- Am Fahrtechnikkurs kann nur teilnehmen, wer voll fahrtüchtig ist. Jede Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Drogen wie z.B. Alkohol, etc. oder Medikamente, führt zum Ausschluss vom Training.
- Jede/r Teilnehmer/in verpflichtet sich während des Fahrtechniktrainings die erforderliche Schutzkleidung, insbesondere einen Fahrradhelm, zu tragen. Ohne Fahrradhelm wird jede/r Teilnehmer/in vom Kurs ausgeschlossen
- Den Teilnehmern/innen ist bekannt, dass Mountainbike Fahren eine gefährliche Sportart ist, die ein hohes Unfall- und Verletzungsrisiko in sich birgt. Die Teilnehmer/innen verzichten daher auf die Geltendmachung von deliktischen und vertraglichen Ansprüchen.
- Schadensfälle während der Veranstaltung sind unmittelbar dem Fahrtechniktrainer zu melden.
- Die Verschmutzung des Waldes und der Natur jeglicher Art wird mit dem Ausschluss der Veranstaltung geahndet.